Susan Knecht

Praxis für Psychotherapie

Kosten

 

Eine Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist mit allen gesetzlichen Kassen möglich, sodass für Sie keine Kosten entstehen.

 

Wenn Sie privat krankenversichert sind, wird Ihre Krankenversicherung in aller Regel auch die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Das genaue Vorgehen, die Anzahl bewilligter Sitzungen und die nötigen Formalitäten sind jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich daher am besten schon vor einem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung über das Vorgehen und bitten Sie gegebenenfalls um die Zusendung der notwendigen Formulare. Ich werde Sie beim Antragsprozess gerne unterstützen. Falls eine Beihilfeberechtigung besteht, sind in jedem Fall fünf probatorische Sitzungen beihilfefähig. Danach können weitere Sitzungen Einzeltherapie beantragt werden.

 

Es steht Ihnen natürlich frei, die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen, das Honorar richtet sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).